Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat eine spezielle Norm für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln entwickelt.
Die Vorschrift DIN VDE 0701-0702 gibt Regeln vor, wie die Prüfung elektrischer Geräte ablaufen muss.
Sie ist Teil der DGU Vorschrift – einem verbindlichen Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung für die Verhütung von Unfällen.
Diese Norm enthält viele einzelne Bestandteile –
neben DIN VDE 0701-0702 beispielsweise auch VDE 0105-100 für die Prüfung industrieller Anlagen.
Alle Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Deutschland müssen DGUV3 beachten.
Diese Norm bezieht sich auf die Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Dabei handelt es sich um Betriebsmittel, die sich während des Betriebs bewegen lassen.
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ihr Gewicht unter 23 kg liegt und wenn sie nicht fest installiert sind.
Dabei handelt es sich um viele verschiedene elektrische Geräte – vom Wasserkocher über den PC-Bildschirm bis hin zur Bohrmaschine.
Die Durchführung einer Geräteprüfung nach DGUV V3 ist nach der Instandsetzung und nach einer Änderung an einem Gerät zwingend vorgeschrieben.
Der Betriebssicherheitsverordnung entsprechend handelt es sich hierbei außerdem um eine wiederkehrende Geräteprüfung.
Das bedeutet, dass Sie die Messung nach einiger Zeit erneut durchführen müssen.
Um die genauen DIN VDE 0701-0702 Prüffristen für die Wiederholungsprüfung zu ermitteln, muss die Elektrofachkraft eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Als Richtwert können Sie hierbei einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten ansetzen. Allerdings kann es je nach Art und Anwendung des Geräts auch zu Abweichungen kommen.
Der wichtigste Aspekt besteht in einer genauen und rechtssicheren Dokumentation der durchgeführten Messungen und Tests.
Hierfür kommt das DIN VDE 0701-0702 Prüfprotokoll zum Einsatz.
Die Dokumentation dient dem Unternehmen im Falle eines Unfalls auch als Nachweis dafür, dass es die erforderliche Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 durchgeführt hat.
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